Unsere AGBs

1. Allgemeines
Die Angebote dieses Kataloges gelten für Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe, Behörden und vergleichbare Institutionen. Bei unseren Kunden gehen wir davon aus, dass es sich um Vollkaufleute handelt oder sie sich als solche behandelt wissen wollen. Sollen Ihre Einkaufsbedingungen diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, so können Ihre nur dann gelten, wenn dies ausdrücklich durch uns bestätigt wurde.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.

3. Preise
Die Preise werden in Euro gestellt und gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sie beruhen auf dem am Tage der Angebots- und Auftragsbestätigung geltender Kostenfaktoren. Sollte die Auslieferung aus Gründen, die die UNIOELER L.+G. Beck GmbH nicht zu vertreten hat, später als vier Monate nach Vertragsabschluss folgen, so ist die UNIOELER L.+G. Beck GmbH berechtigt, nachgewiesene Kostensteigerungen weiter zu geben.

Der Mindestbestellwert beträgt 60,- EUR. Bei Kleinstaufträgen berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 20,- EUR.

4. Verpackung
Eine erforderliche und vorgeschriebene Verpackung wird gemäß VerpackV ausgeführt und günstigst berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur bei frachtfreiem Versand an uns.

5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat, wenn nicht anderes vereinbart, innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto, oder innerhalb 30 Tagen netto zu erfolgen. Die Rückzahlung von Zahlungen, die Zurückbehaltung wegen berechtigter oder unberechtigter Mängelrügen sowie die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Eine uns nicht genügende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Käufers, ferner sonst berechtigte Zweifel an derselben berechtigen uns, Vorauszahlung für die noch ausstehende Lieferung aller laufenden Vertragsabschlüsse zu beanspruchen, oder von sämtlichen oder einzelnen Lieferverträgen durch einseitige Erklärung zurückzutreten. Dabei gilt jedoch jede Teillieferung als besonderer Vertrag.

6. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen ab Werk oder Auslieferungslager unter Vorbehalt des Eigentums bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und etwaigen sonstigen Geschäftsverbindungen zwischen dem Käufer und uns. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen alle in Betracht kommenden Risiken zu versichern, sofern nicht der Besteller die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für den Fall, dass der Käufer die Ware be- oder verarbeitet hat. Unser Eigentum erstreckt sich alsdann auf die durch die Bearbeitung oder Verarbeitung entstandene Sache. Diese ist dann mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren. Für den Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Ware, auch nach ihrer Be- oder Verarbeitung, gilt die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung ohne weiteres als an uns abgetreten. Die Abtretung umfasst auch den Herausgeberanspruch, den der Käufer gegebenenfalls gegen einen Dritten hat bzw. geltend macht. Der Käufer ist verpflichtet, uns den Weiterverkauf gelieferter Waren unter Angaben des Erwerbers mitzuteilen. Er räumt uns von Anfang an das Recht ein, den Dritten von der erfolgten Abtretung aller Ansprüche an uns aus dem Weiterverkauf zu benachrichtigen. Notwendige Unterlagen und Auskünfte sind zur Verfügung zu stellen. Bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, sowie bei Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder des Konkurses über das Vermögen des Käufers, ist die Forderung auf den Gegenwert aller Warenlieferungen sofort fällig.

Der Kunde kann Freigabe der von ihm der UNIOELER L.+G. Beck GmbH gewährten Sicherheiten, insbesondere durch Einräumung des einfachen Eigentumsvorbehalts und des verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts verlangen. Die Lieferantin ist dann zur anteiligen Freigabe verpflichtet.

7. Telefonische Bestellung
Gerne nehmen wir Ihre Bestellung telefonisch entgegen. Wenn Sie aus innerbetrieblichen Gründen (als Bestätigung) noch einmal schriftlich bestellen, verweisen Sie bitte unbedingt an gut sichtbarer Stelle auf die "telefonische Bestellung vorab" hin. Ansonsten müssten wir diesen Auftrag in unserer Abwicklung als selbstständigen Auftrag ansehen, und bei zu später Stornierung auf seine Erfüllung bestehen.

8. Lieferzeit
Unsere Lieferzeitangaben beziehen sich auf den Zeitraum zwischen Auftragseingang bei uns und Übergabe der Ware an den Frachtführer. Dieser benötigt dann eine angemessene Zeit für die Zustellung. Da ein Teil unserer Produkte auftragsbezogen und periodisch gefertigt wird, sind die Lieferzeitangaben Richtwerte, die durchaus kürzer sein können, deren Überschreitung wir jedoch durch Lieferterminüberwachung in höchstem Maße zu verhindern suchen. Dies gilt insbesondere für schriftlich bestätigte Fixtermine. Für dennoch eintretende Lieferterminüberschreitungen, z. B. durch Vorlieferanten, können wir nicht haften, es sei denn, dass Vorsatz oder grob fahrlässiges Verschulden unsererseits vorliegt.

9. Angaben über Maße, Gewichte etc.
Angaben über Maße, Gewichte, Tragkraft, Fassungsvermögen und ähnliche Sacheigenschaften können abweichen. Wenn (aus bestimmten Gründen) diese Werte für Sie ausschlaggebender Bedeutung sind, lassen Sie sich dies von uns als "Zusicherung" schriftlich bestätigen. Änderungen der Produkte durch technische, umweltschützende oder qualitätsfördernde Weiterentwicklung sind vorbehalten.

10. Transport
Mit der Übergabe der von Ihnen bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Paketdienst, Spediteur o.ä.) gilt der Kaufvertrag als erfüllt, und das Risiko geht auf Sie über. Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und ökonomisch sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor. Dies insbesondere, wenn die Lieferzeit verschiedener Produkte stark voneinander abweicht, damit Sie so schnell wie möglich Ihre Ware erhalten.

Bitte prüfen Sie die Ware beim Empfang auf Ihre Unversehrtheit. Liegt ein Transportschaden vor, nehmen Sie bitte auf jeden Fall Kontakt mit uns auf, damit wir die Umtauschmodalitäten abstimmen können. Ansonsten müssen Rücksendungen ohne Absprache zu Ihren Lasten gehen.

11. Gewährleistung
Unsere Produkte werden mit den bei normalen Gebrauch voraussetzenden Eigenschaften geliefert und haben eine Gewährleistung von 12 Monaten, es sei denn, am jeweiligen Produkt oder einer Produktgruppe ist eine andere Gewährleistungsfrist ausgewiesen. Offensichtliche Mängel zeigen Sie uns bitte innerhalb von drei Tagen nach Lieferung an, nicht offensichtliche innerhalb drei Tagen nach Feststellung. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge bieten wir Nacherfüllung oder Minderung an oder behalten uns vor, vom Vertrag gemäß den gesetzlichen Vorschriften zurücktreten. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche müssen wir ausschließen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, jedoch nur bis zur Höhe des vorsehbaren Schadens, und zwar bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, Verluste, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können im keinen Falle geltend gemacht werden und sind ausgeschlossen.

12. Rücknahme / Umtausch
Rücknahmen oder Umtausch, die nicht auf einen Warenmangel beruhen und auf die keine Rechtsansprüche bestehen, sind möglich, wenn dies vor Auftragsannahme vereinbart wurde. Nachträglich ist dies nur möglich, wenn wir schriftlich zustimmen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, haben Sie gesamten daraus entstehenden Kosten zu tragen. Voraussetzung ist stets der einwandfreie Zustand der auf Ihr Risiko zurückgesandten Ware. Ohne Absprache zurückgesandte Ware können wir nicht anerkennen. Für Rücklieferungen auf unsere Veranlassung übernehmen wir die Kosten.
 

13. Gerichtsstand
Sollten wir wider Erwarten unterschiedlicher Rechtsauffassung sein, gilt für alle aus Vertragsverhältnissen mit Vollkaufleuten entstehenden Rechtsstreitigkeiten als Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.
In jedem Falle ist deutsches Recht anzuwenden. Das internationale Recht findet keine Anwendung. Erfüllungsort ist der Auslieferungsort des jeweiligen Lieferwerkes oder Lagers.

14. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäfts nicht.
Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand Juni 2013

UNIOELER L.+G. Beck GmbH